
RL 93/42/EWG, RL 90/385/EWG, RL 98/79/EG, ISO 9001:2000+13485, MPG, MPV, MPSV, MPBetreibV, CE-Kennzeichnung
Das europäische Medizinprodukterecht umfasst viele Richtlinien, Verordnungen, Gesetze und Normen, die auch für Sanitätshäuser verbindlich sind. Die Umsetzung dieser Regelungen erfordert die Einführung bestimmter Abläufe zur Sicherstellung der Qualitätsleistung.
Auch die führenden gesetzlichen Krankenkassen (z.B. Barmer, Techniker Krankenkasse, etc.) fordern von allen Sanitätshäusern die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 bis spätestens 2005.
Die rationelle Umsetzung aller Auflagen des Gesetzgebers oder der Krankenkassen bedeutet heutzutage nicht nur Rechtssicherheit sondern auch Wettbewerbsfähigkeit. Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, die Einführung und Aufrechterhaltung dieser Anforderungen für Sanitätshäuser konsequent zu rationalisieren.
Als erfahrene Unternehmensberater unterstützen wir Sie gerne bei der Einführung bzw. Umsetzung der Normen und Richtlinien!